Allgemeine Geschäftsbedingungen von Robin Julia Theis 8millionpixels.com, Stand 02.01.2019
1. Anwendungsbereich
1.1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB genannt) gelten gegenüber Verbrauchern gem. § 13 BGB und Unternehmen im Sinne des § 14 BGB für die Erbringung von Dienstleistungen und Werkleistungen durch Robin Julia Theis.
1.2. Mit Auftragserteilung erkennt der Kunde die Geltung dieser Geschäftsbedingungen für die Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien an. Die AGB gelten auch für alle nachfolgenden Aufträge des Kunden, ohne dass eine nochmalige ausdrückliche Einbeziehung dieser AGB erforderlich ist.
1.3. Sämtliche von diesen AGB abweichenden Regelungen bedürfen im Einzelfall einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung der Parteien. Soweit der Kunde Verbraucher ist, genügt, abweichend von dem Vorstehenden, für Anzeigen oder Erklärungen die durch den Kunden gegenüber Robin Julia Theis oder Dritten abzugeben sind, die Textform.
1.4. Abweichende AGB des Kunden haben nur Gültigkeit, soweit sie von Robin Julia Theis ausdrücklich schriftlich anerkannt sind. Dies gilt auch, wenn durch Robin Julia Theis den AGB oder Lieferbedingungen des Kunden nicht ausdrücklich widersprochen wird oder Leistungen vorbehaltslos erbracht werden.
1.5. Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Buchung eines Shootings oder einer anderen Dienstleistung. Sollten bestimmte Rabatt- oder Aktionsangebote beworben werden, sind diese zeitlich oder mengenmäßig begrenzt. Ein Einsatz solcher ist vorher bei der Leistungserbringerin anzuzeigen.
2. Vertragsschluss und Vertragsgegenstand
2.1. „Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (z.B. Ausgedruckte Bilder, Negative, Daten, digitale Bilder und Alben, Fotobücher, Videos etc.)
2.2. Grundlage der Vertragsbeziehung ist das jeweils von Robin Julia Theis vorgelegte Angebot einschließlich zugehöriger Leistungsbeschreibungen. Das Angebot gilt, soweit darin keine abweichende Frist angegeben ist, für einen Zeitraum von vier Wochen ab Zugang des Angebots bei dem Kunden.
2.3. Mit Annahme des Angebots akzeptiert der Kunde die darin enthaltenen Konditionen und die Geltung dieser Geschäftsbedingungen. Die Annahme kann auch per Email oder fernmündlich erfolgen.
2.4. Gegenstand der Beauftragung von Robin Julia Theis durch einen Kunden kann beispielsweise eine Hochzeitsreportage, ein Portrait-Shooting sein, ein Newborn-Shooting, eine Familienreportage, eine Fotoreportage, Fotografen-Seminare, Workshops, Einzelcoaching sein.
3. Modalitäten der Leistungserbringung- Fotoproduktion
3.1. Bei umfangreicheren Aufnahmen bzw. Produktionen wird zuvor der Ablauf zwischen den beiden Parteien grob festgelegt. Hat der Kunde bestimmte Wünsche, sind diese gegenüber Robin Julia Theis zu äußern.
3.2. Insbesondere hat der Kunde dafür zu sorgen, dass an dem Tag des vereinbarten Shootings die gewählte Lokalität/Ort auch genutzt werden kann und dort fotografiert/gefilmt werden darf. Der Kunde hat sich um eine entsprechende Einwilligung zu kümmern, es sei denn es wurde etwas anderes schriftlich zwischen den Parteien vereinbart.
3.3. Für den Fall, dass Robin Julia Theis einen Kostenvoranschlag erstellt, ist zu beachten, dass es sich dabei um eine unverbindliche Kostenschätzung handelt, die aufgrund der Informationen und Wünsche des Kunden erstellt wurde. Erst nach Ablauf des Shootings kann der tatsächlich angefallene Aufwand bestimmt und berechnet werden.
3.4. Für den Fall, dass es erforderlich ist Dritte (z.B. Stylisten, Make-up-Artist, Assistenten) mit hinzuzuziehen, ist Robin Julia Theis berechtigt, diese Dritten im Auftrag und im Namen des Kunden und auf dessen Rechnung zu beauftragen. In diesem Fall kommt KEIN Vertrag zwischen Robin Julia Theis und dem Dritten zustande.
3.5. Die Aufnahmen, die dem Kunden nach der Fotoproduktion gezeigt werden, werden von Robin Julia Theis ausgesucht. Eine individuelle Vereinbarung, die von diesem Grundsatz abweicht, ist möglich.
4. Modalitäten der Leistungserbringung - Überlassung von Bildmaterial
4.1. Dieser Abschnitt regelt den Fall, dass dem Kunden Bilder zur Ansicht mit nach Hause gegeben werden oder ihm die Bilder digital zur Verfügung gestellt werden, damit der Kunde eine Auswahl treffen kann.
4.2. Bei sämtlichen Bildmaterial handelt es sich um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke gem. § 2 Abs. 1 Ziffer 5 UrhG.
4.3. Das Bildmaterial steht im Eigentum von Robin Julia Theis. Dem Kunden ist es untersagt, das Material an Dritte weiterzugeben.
4.4. Für jegliche Reklamationen an dem Bildmaterial gilt eine Frist ab Zugang (bei digitalen Bildern – ab Zugriffsmöglichkeit) von 14 Tagen. Nach Ablauf dieser Frist gilt das Bildmaterial als vertrags- und ordnungsgemäß zugegangen. Dann muss der Kunde auch das vereinbarte Honorar für die Bilder an den Robin Julia Theis zahlen.
4.5. Eine Reklamation, welche die technische Umsetzung oder die künstlerische Gestaltung betrifft, ist ausgeschlossen.
4.6. Analoges Bildmaterial ist nach der Nutzung unverzüglich, spätestens nach 1 Monat, zurückzusenden. Alternativ können die Bilder von Robin Julia Theis erworben werden. Die Rücksendung muss versichert erfolgen. Die Gefahr des Verlusts oder der Beschädigung der Bilder trägt der Kunde bis zum Eingang bei Robin Julia Theis.
4.7. Digitale Bilddaten, die nur zur Ansicht durch Robin Julia Theis zur Verfügung gestellt werden und die der Kunde nicht erwerben möchte, müssen nach Ablauf der 14-tägigen Frist (4.3) gelöscht werden bzw. der Datenträger muss vernichtet werden. Alternativ kann der Nutzungszeitraum gegen Zahlung einer entsprechenden Lizenzgebühr verlängert werden.
5. Übergabe von Dokumenten
5.1. Robin Julia Theis behält sich sämtliche Rechte an den im Rahmen einer Auftragsabwicklung übergebenen Dokumenten vor.
5.2. Robin Julia Theis ist nicht gehindert, diese Leistungen Dritten anzubieten oder für eigene Zwecke zu verwenden. Der Kunde ist nicht berechtigt, derartige Leistungen gleich in welcher Form, zu nutzen, zu bearbeiten, oder als Grundlage zur Herstellung eigenen Materials zu nutzen. Falls und soweit es nicht zu einer Auftragserteilung kommt, ist der Kunde verpflichtet, sämtliche seitens Robin Julia Theis vorgelegte Präsentationsunterlagen unverzüglich zurückzugeben bzw. von vorhandenen Datenträgern zu löschen.
5.3. Eine unbefugte Weitergabe von Dokumenten an Dritte, deren Veröffentlichung, Verbreitung, Vervielfältigung oder sonstige Nutzung durch den Kunden oder von ihm beauftragter Dritter, verpflichtet den Kunden, unbeschadet sonstiger Ansprüche von Robin Julia Theis, zur Zahlung des für die betreffenden Unterlagenvorgesehenen Honorars.
6. Stornierung von durch den Kunden verbindlich gebuchten Terminen
6.1. Sobald der Kunde eine Bestätigung von Robin Julia Theis erhalten hat, hält sich Robin Julia Theis diesen Termin für den Kunden frei. Er kann für diesen Tag daher keine weiteren Angebote annehmen, welche den gleichen Zeitraum betreffen.
6.2. Für diese Reservierung wird eine Reservierungsgebühr von 50% des Gesamtbetrages (Entgelte für Shooting und Nutzungsgebühr) fällig. Die Rechnung über diesen Betrag erhält der Kunde im Anschluss an die Bestätigungsemail von Robin Julia Theis. Diese Reservierungsgebühr wird im Falle der Abwicklung des
gesamten Auftrages angerechnet. Die Reservierungsgebühr wird bei einer Stornierung des Auftrages von Robin Julia Theis einbehalten. Sie ist als Ausgleich dafür anzusehen, dass andere Aufträge für diesen Termin nicht angenommen werden konnten.
6.3. Bucht der Kunde zu einem späteren Zeitpunkt – innerhalb eines Kalenderjahres- ein gleichwertiges Shooting, werden die gezahlten Reservierungsgebühren darauf angerechnet.
6.4. Ausnahmen hiervon sind Stornierungen von Hochzeitsreportagen oder eines After Wedding Shootings, aufgrund eines schweren Krankheitsfalls (Brautpaar) oder Todesfall (Familie). Eine Überprüfung / Nachweis der Situation liegt im Ermessen des Fotografen. Die Stornierung des Shootings ist ohne weitere Kosten möglich. Die Reservierungsgebühr wird wie oben beschrieben einbehalten. Bucht der Kunde zu einem späteren Zeitpunkt – innerhalb zwei Kalenderjahren - ein gleichwertiges Shooting, werden die gezahlten Reservierungsgebühren darauf angerechnet.
6.5. Wird das Shooting durch den Kunden, gleich aus welchem Grund, abgebrochen, ist das vollständige Honorar (Shooting-Gebühr und Nutzungsgebühr für die erstellten Bilder) fällig. Konnten keine Bilder angefertigt werden, ist nur die Shooting-Gebühr fällig.
7. Absage durch Robin Julia Theis - Änderungen im Shooting-Ablauf
7.1. Kann Robin Julia Theis aufgrund von höherer Gewalt, Unfall, Krankheit den Auftrag nicht ausführen oder Bilder nicht zu einer zuvor angegebenen Frist liefern, verzichtet der Kunde auf Schadensersatzforderungen.
7.2. Robin Julia Theis wird sich bemühen, einen Ersatzfotografen zu suchen. Sollte der Ersatzfotograf höhere Kosten verursachen sind diese von dem Kunden zu tragen. Für den Fall, dass der Ersatzfotograf, nach Annahme des Auftrages seinerseits absagt, haftet Robin Julia Theis nicht.
7.3. Unwesentliche Änderungen im Shooting-Ablauf oder eine zumutbare Verlegung des Shooting-Ortes berechtigen nicht zur Preisminderung oder zum Rücktritt vom Vertrag. Muss ein Shooting abgesagt werden, erstattet Robin Julia Theis umgehend bereits gezahlte Beträge. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens von Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen von Robin Julia Theis.
8. Fotoaufnahmen bei Veranstaltungen
8.1. Bei Fotoaufnahmen im Rahmen von Veranstaltungen weist Robin Julia Theis darauf hin, dass der Kunde (Hochzeitspaar, Veranstalter etc.) dafür Sorge zu tragen hat, dass die teilnehmenden Gäste darüber informiert werden, dass bei der Veranstaltung fotografiert bzw. gefilmt wird. Sollten Gäste dieses nicht wünschen, müssen sie dieses dem Veranstalter mitteilen.
8.2. Der Kunde (Veranstalter) hat Robin Julia Theis darüber zu informieren und dafür Sorge zu tragen, dass diese Personen bei Gruppenbildern etc. nicht zu sehen sind.
8.3. Unterlässt der Kunde die vorbeschriebene Information und Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 S.1 lit a) DSGVO seiner Gäste und/ oder dem Robin Julia Theis gegenüber, stellt der Kunde damit Robin Julia Theis von sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritte bzgl. einer Verletzung ihres Persönlichkeitsrechts etc. geltend machen.
8.4. Darüber hinaus hat der Kunde vorab zu klären, ob in der jeweiligen Lokalität (Hotel, Gastraum, Kirche etc.) fotografiert bzw. gefilmt werden darf. Er hat hier das Einverständnis des Eigentümers einzuholen.
8.5. Versäumt der Kunde diese Nachfrage und untersagt der Eigentümer bzw. ein berechtigter Dritter die Fotoaufnahmen durch Robin Julia Theis, hat der Kunde sämtliches vereinbartes Honorar zu tragen.
8.6. Sollten neben Robin Julia Theis weitere Fotografen oder Videografen beauftragt werden, so ist dies spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung/Hochzeit Robin Julia Theis schriftlich mitzuteilen. Außerdem muss der Auftraggeber die Kontaktdaten der anderen Dienstleister zu Verfügung stellen, damit eine Absprache
der Arbeit nebeneinander erfolgen kann. Kann hier keine Einigung getroffen werden, so hat der Kunde vorab zu klären, wie die Aufgabenteilung aussehen soll. Eine Reklamation die auf die andere Fotografen oder Videografen zurückzuführen ist, ist ausgeschlossen, dies gilt auch für fotografierende und filmende Gäste.
9. Allgemeine Hinweise für unsere Shootings
9.1. Als Kunde von Robin Julia Theis bitten wir Sie, sich folgende Hinweise genau durchzulesen und diese zu beachten:
9.2. Verspäteten Sie sich, wird diese Zeit von der Aufnahmedauer abgezogen. Es obliegt Robin Julia Theis, davon im Einzelfall abzuweichen. Für Babyshootings gilt: Damit Sie und ihr Baby in Ruhe zu uns kommen
können, haben wir immer einen Zeitpuffer von 30 Min. miteingeplant.
9.3. Robin Julia Theis übernimmt keine Haftung für mitgebrachte Wertgegenstände.
9.4. Bitte denken Sie daran, bei einem längeren Shooting genügend Verpflegung (Getränke und ein Snack) für eine Pause mitzubringen.
9.5. Babyshootings: Falls das Baby einen sehr schlechten Tag hat und immer wieder weint, brechen wir das Shooting ab und vereinbaren einen neuen Termin. Dafür berechnen wir eine kleine Stornierungspauschale von 50€.
9.6. Baby und Kindershootings: Bitte denken Sie auch an Wechselsachen für ihr Baby und für sich.
9.7. Baby und Kindershootings: Während des gesamten Shootings liegt die Aufsichtspflicht für das Kind/die Kinder bei den Eltern.
9.8. Tiershooting: Insbesondere ist zu beachten, dass die Umsetzung von zuvor abgestimmten Motiven nicht gewährleistet werden kann. Je nachdem wie das zu fotografierende Tier reagiert, besteht die Möglichkeit, dass bestimmte Motive nicht gestellt werden können.
9.9. Tiershooting: Der Kunde ist für sein Tier vor und während des Fotoshootings verantwortlich. Eventuell entstehende Schäden müssen durch den Kunden getragen werden.
9.10. Bei Outdoor-Fotoshootings gilt das oben gesagte entsprechend. Zusätzlich ist es wichtig, dass das Wetter gut ist. Daher kann es sein, dass ein vereinbarter Termin wetterbedingt kurzfristig abgesagt werden muss. Wenn das Tier einen starken Jagdtrieb hat, es sich um ein sehr ängstliches Tier handelt oder andere Besonderheiten vorliegen, dann teilen Sie uns dieses bitte vorab mit. Wir werden dann entsprechend versuchen, eine sehr ruhige und etwas abgelegene Location zu finden.
9.11. Bei Pferde-Fotoshootings ist es erforderlich, dass Sie mindestens eine weitere Person mitbringen, die sich um das Tier kümmern kann.
9.12. Es werden genügend Pausen eingeplant, so dass sich die Tiere auch entsprechend erholen können.
9.13. Denken Sie bei allen Tier-Fotoshootings bitte auch an Wechselsachen für sich selber.
9.14. Der Kunde ist während des gesamten Fotoshootings für den gesundheitlichen Zustand des Tieres verantwortlich. Sollten gesundheitliche Probleme während oder nach dem Fotoshooting auftreten haftet der Robin Julia Theis – außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit- nicht.
9.15. Der Kunde ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Insbesondere sind etwaige Beanstandungen unverzüglich dem jeweiligen Fotografen zur Kenntnis zu bringen. Unterlässt es der Kunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so verwirkt er damit seinen Anspruch auf Minderung der Vergütung.
9.16. Fotoaufnahmen -gerade solche im sogenannten Outdoor-Bereich- sind nie ohne ein Restrisiko. Gegen einen Unfall und Bergung ist der Kunde nur im Rahmen seiner eigenen Unfallversicherung versichert. Robin Julia Theis übernimmt hierfür keine Haftung.
10. Bearbeitung der angefertigten Bilder
10.1. Die Bilder werden grundsätzlich durch Robin Julia Theis etwas grundoptimiert. Eine umfangreiche Retusche über die Anzahl vertraglich vereinbarter Bilder stellt einen hohen Aufwand dar, welchen der Kunde gesondert beauftragen und auch vergüten muss.
10.2. Der Kunde hat nach Zusendung bzw. Bereitstellung der Zugriffsmöglichkeit einmalig die Möglichkeit, Wünsche bzgl. einer anderen Bearbeitung zu äußern, sofern die vorgelegte Bearbeitung nicht dem gewöhnlichen Stil von Robin Julia Theis entspricht. Über den gewöhnlichen Stil kann sich der Kunde anhand der gezeigten Bilder auf der Webseite, Facebook Seite oder Portfolio entsprechend einen Eindruck verschaffen. 10.3. Ein Reklamationsrecht besteht bzgl. der bearbeiteten Bilder für 14 Tage. Nach Übergabe der Lichtbilder bzw. Zugriff auf die Bilddateien muss der Kunde innerhalb von 14 Tagen schriftlich (Email ist ausreichend) Robin Julia Theis die etwaige Reklamationen mitteilen. Nach Ablauf dieser Frist hat der Kunde die Bilder als ordnungsgemäß und vertragsgemäß abgenommen, sodass die Vergütung für sämtliche Bilder fällig wird.
11. Gutscheine
11.1. Der Kunde kann bei Robin Julia Theis Gutscheine erwerben. Mit dem Gutschein erwirbt der Käufer ein Guthaben für Dienstleistungen von Robin Julia Theis. Die Gutscheine können von jedem verwendet werden, der den Gutschein vorlegt. Eine Barauszahlung ist grundsätzlich ausgeschlossen. Ist auf dem Gutschein nur eine Leistung ohne Geldwert ausgewiesen, so ist dieser auf die auf dem Gutschein ausgewiesene Gültigkeit begrenzt. Nach Ablauf wird der Gegenwert des Gutscheins auf die beim Shooting geltende Preisliste angerechnet.
11.2. Die Gültigkeit der Gutscheine ist aber max. auf 3 Jahre zeitlich nach Ausgabe begrenzt.
12. Nutzungsrechte und Urheberrecht
12.1. Robin Julia Theis steht das Urheberrecht an sämtlichen erstellten Foto und Videoaufnahmen nach dem Urheberrechtsgesetz zu.
12.2. Fotoaufnahmen werden grundsätzlich für den privaten Gebrauch des Kunden erstellt. Der Kunde erhält eine einfache, nicht übertragbare, zeitlich und räumlich unbeschränkte Lizenz die für ihn angefertigten Bilder privat zu nutzen und im Familien- und Bekanntenkreis auch weiterzugeben.
12.3. Bei Bewerbungsbildern zählt die Versendung an Dritte zu der üblichen Verwendung dazu.
12.4. Eine Bearbeitung und Verbreitung der Fotoaufnahmen ist nicht gestattet.
12.5. Ebenso ist eine Verwendung als Profilbild in Social Media gestattet, sofern die korrekte Urheberkennzeichnung erfolgt.
12.6. Möchte der Kunde die Fotoaufnahmen kommerziell nutzen, z.B. für seine Unternehmenswebseite, zu Werbezecken, auf Flyern und in Social Media, muss dieses gesondert im Rahmen einer Lizenzvereinbarung vereinbart werden. Dort wird angegeben, für welche Zwecke die Nutzungsrechte übertragen werden.
12.7. Robin Julia Theis räumt dem Kunden die Nutzungsrechte an den geistigen Eigentumsrechten der von Robin Julia Theis erbrachten Leistungen ausschließlich für die konkret vereinbarte Nutzung ein. Der Umfang derartiger Rechtseinräumungen richten sich in räumlicher, zeitlicher und sachlicher Hinsicht ausschließlich nach der vertraglichen Vereinbarung und dem Vertragszweck. § 31Abs. 5 UrhG findet auch auf sämtliche nicht urheberrechtlich geschützte Leistungen entsprechende Anwendung. Eine Übertragung von Rechten erfolgt nur, soweit dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. Der Kunde erwirbt die vertraglich vereinbarten Rechte erst mit vollständiger Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Auftrag.
12.8. Wünscht der Kunde nach Abschluss des Auftrages ein erweitertes Nutzungsrecht oder die Original- Dateien von den Lichtbildern zur weiteren Bearbeitung, ist Robin Julia Theis zu informieren bzw. die Datei anzufragen. Für die Erweiterung fallen Nutzungsgebühren an, die je nach Umfang des Nutzungsrechtes zu berechnen sind.
12.9. Bei Robin Julia Theis verbleibt das Eigentum an den Negativen, den Rohdateien der Bilder (RAW), sowie digitalen Datenträgern, die für die Durchführung des Kundenauftrages erstellt worden sind.
12.10. Auf Anfrage durch Robin Julia Theis ist der Kunde verpflichtet, Robin Julia Theis Auskunft über den Umfang der Nutzung der Leistungen zu erteilen.
12.11. Bei Veröffentlichungen wird der Kunde Robin Julia Theis in branchenüblicher Form als Urheber benennen. Bei Veröffentlichungen wird der Kunde Robin Julia Theis wie folgt als Urheber benennen: Robin Julia Theis
12.12. Die Urhebernennung hat unmittelbar am Bild zu erfolgen. Eine Veröffentlichung in den Sozialen Medien ist ausschließlich zu privaten Zwecken gestattet. Abweichungen von diesem Grundsatz sind gesondert zwischen den Parteien zu vereinbaren und sind zudem kostenpflichtig.
12.13. Die Übertragung der dem Kunden eingeräumten Rechte an Dritte oder eine Nutzung für andere als die vertraglich vereinbarten Zwecke bedarf im Einzelfall der gesonderten schriftlichen Zustimmung durch Robin Julia Theis.
12.14. Originale (RAW) und Negative bleiben im Eigentum von Robin Julia Theis, es sei denn es wurde etwas anderes vereinbart.
13. Kundenbilder und deren Bearbeitung
13.1. Übergibt oder sendet der Kunde eigene Bilder zur Weiterbearbeitung oder Produktherstellung zu, hat Robin Julia Theis ein Urheberrecht am erstellten Produkt, das Urheberrecht am Bild liegt beim Kunden.
13.2. Der Kunde erklärt, bei Übersendung der Bilder der Urheber der Bilder zu sein. Sollten Sie dies nicht sein, haften Sie uns gegenüber, dass Sie die Bilder uneingeschränkt im Rahmen der obigen Nutzungsrechte nutzen dürfen. Insoweit stellen Sie Robin Julia Theis von jeglichen Ansprüchen Dritter frei.
13.3. Robin Julia Theis ist berechtigt, die vom Kunden zur Bearbeitung übersandten oder übermittelten Bilddateien dahingehend zu überprüfen, ob sie gegen die Unternehmensrichtlinien oder ethisch vertretbaren Richtlinien von Robin Julia Theis verstoßen. In diesem Fall ist Robin Julia Theis berechtigt, die Bilder zu vernichten und den Auftrag nicht auszuführen. Eine Prüfpflicht hinsichtlich der Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen oder sonstiger Vorschriften durch Robin Julia Theis besteht nicht.
13.4. Eine Haftung von Robin Julia Theis für die seitens des Kunden zur Verfügung gestellten Bilder/Videos ist ausgeschlossen. Der Kunde stellt Robin Julia Theis von jeglicher Haftung, einschließlich der Kosten notwendiger Rechtsverteidigung gegenüber Dritten, für derartige Inhalte frei.
13.5. Sind Leistungen von Robin Julia Theis teilweise oder insgesamt aufgrund der seitens des Kunden beigebrachten Bilder nicht verwertbar, bleibt der Anspruch von Robin Julia Theis auf Vergütung unberührt.
13.6. Sofern der Kunde Dateien von Bildern zur Ausführung eines Auftrages an Robin Julia Theis überlässt (z.B. Druck auf ein T-Shirt, Handyhülle, Schlüsselanhänger) wird Robin Julia Theis diesbezüglich ein einfaches Nutzungsrecht an den Bilddateien zum Zwecke der Herstellung der Produkte eingeräumt. Dies umfasst auch die Bearbeitung der Bilder.
14. Mitwirkungspflichten – Fristen und höhere Gewalt
14.1. Für Robin Julia Theis vorgesehene Liefertermine und Fristen bzgl. der Übergabe der Bilder sind stets freibleibend und nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich im Einzelfall schriftlich als Fixtermin vereinbart sind. Robin Julia Theis bemüht sich, die Bilder innerhalb von 4 Wochen zur Verfügung zu stellen.
14.2. Die Einhaltung eines Termins oder einer als verbindlich vereinbarten Frist durch Robin Julia Theis setzt voraus, dass Robin Julia Theis sämtliche, vom Kunden zu beschaffende Informationen, Freigaben oder sonstige Beiträge, einschließlich fälliger Abschlagszahlungen, rechtzeitig erhalten hat. Ist dies nicht der Fall oder beruht die Nichteinhaltung einer Frist auf Umständen, die seitens Robin Julia Theis nicht zu vertreten sind, so verlängert sich die Frist mindestens für den Zeitraum, in dem diese Umstände bestanden.
14.3. Höhere Gewalt, unabwendbare Umstände oder andere unvorhersehbare, schwerwiegende und unverschuldete Ereignisse, welche die Erbringung der Leistung wesentlich erschweren oder zeitweilig unmöglich machen, berechtigen die jeweilige Partei, die Erfüllung der Leistung um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben.
15. Vergütungsmodalitäten
15.1. Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der im jeweiligen Angebot von Robin Julia Theis genannten Honorare. Die Rechnungsstellung erfolgt ohne Ausweis der Umsatzsteuer nach §19 UStG, da es sich um ein Kleingewerbe handelt.
15.2. Falls kein Honorar vereinbart wurde, gelten die Honorare der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto- Marketing (MFM). Diese Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
15.3. Weitere Kosten, wie Reisekosten, Übernachtungskosten, Spesenentgelt, Material- und Laborkosten sind nicht in dem Honorar enthalten und müssen durch den Kunden zusätzlich getragen werden. Dies bedarf einer schriftlichen Vereinbarung.
15.4. Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber Zahlungsansprüchen von Robin Julia Theis ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen oder aufzurechnen; es sei denn, es handelt sich um unstreitige oder titulierte Gegenforderungen des Kunden.
15.5. Soweit der Kunde Leistungen von Robin Julia Theis in größerem Umfang als zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorgesehen nutzt, so dass die vereinbarte Vergütung in auffälligem Missverhältnis zu den Erträgen und Vorteilen aus der Nutzung der Leistungen steht, ist der Kunde auf Verlangen verpflichtet, in eine Änderung des Vertrages einzuwilligen, die eine nach den Umständen angemessene Vergütung von Robin Julia Theis gewährt.
16. Rechnungsstellungen, Eigentumsvorbehalt
16.1. Robin Julia Theis ist berechtigt, nach Auftragserteilung eine Abschlagszahlung über 50% der vereinbarten oder zu erwartenden Vergütung in Rechnung zu stellen. Im Übrigen ist Robin Julia Theis berechtigt, dem Kunden Abschlagszahlungen über bereits erbrachte Teilleistungen in Rechnung zu stellen.
16.2. Die Rechnungsstellung durch Robin Julia Theis erfolgt nach Erbringung der Teil- bzw. Gesamtleistung.
16.3. Bis zur vollständigen Bezahlung des Auftrages behält sich Robin Julia Theis sämtliche Eigentumsrechte und Nutzungsrechte an den Arbeitsergebnissen, dem Kunden bereits ausgehändigter Produkten oder sonstiger Leistungen vor.
16.4. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen zur Zahlung fällig oder je nach Shooting-Vereinbarung wird der Betrag an dem Tag der Fotoaufnahme fällig und ist in bar mit zu dem vereinbarten Termin zu bringen. Nach Ablauf der vorgenannten Frist ist Robin Julia Theis, unbeschadet sonstiger Ansprüche berechtigt, Verzugszinsen in Höhe des jeweils einschlägigen Absatzes des § 288 BGB zu beanspruchen.
17. Übertragung des Vertrages
17.1. Robin Julia Theis ist berechtigt, zur Erbringung der vereinbarten Leistungen oder Teilen hiervon im eigenen Namen Subunternehmer hinzuzuziehen, ohne dass es hierzu einer gesonderten Zustimmung des Kunden bedarf. Die Haftung der Robin Julia Theis für die Leistungen bleibt unberührt.
18. Vertraulichkeit
18.1. Die Vertragspartner werden über alle als vertraulich zu behandelnden Informationen, die ihnen im Rahmen des Vertragsverhältnisses zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen bewahren und diese nur im vorher schriftlich hergestellten Einvernehmen mit der jeweils anderen Partei Dritten gegenüber verwenden.
19. Haftung von Robin Julia Theis und Verjährung
19.1. Robin Julia Theis haftet dem Kunden, außer in Fällen der Verletzung des Körpers, des Lebens oder der Gesundheit und bei Verletzung von Hauptleistungspflichten, auf Schadensersatz nur bei Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit.
19.2. Im Übrigen ist die Haftung von Robin Julia Theis auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden begrenzt. Eine Erstattung des vorhersehbaren, typischerweise entstehenden Schadens ist zudem auf höchstens den 5 - fachen Betrag des Auftrages begrenzt. Die Haftung für mittelbare Schäden wird
ausgeschlossen.
19.3. Jeder Fotograf hat seinen eigenen künstlerischen Stil. Auf der Webseite von Robin Julia Theis und im Vorgespräch kann sich der Kunde davon ein Bild machen und vorab eigene Wünsche äußern. Die künstlerische und technische Gestaltung obliegt alleine Robin Julia Theis. Ist der Kunde im Nachgang mit der technischen und / oder künstlerischen Gestaltung nicht einverstanden, ist darin kein Sachmangel i.S.d. § 434 BGB bzw. § 633 BGB begründet.
19.4. Robin Julia Theis haftet nicht für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Sachen – es sei denn es liegt ein entsprechender Property Release vor.
19.5. Robin Julia Theis haftet nicht für Schadensersatzansprüche Dritter gegen den Kunden, die durch den Zusammenhang von durch Robin Julia Theis erstellten Bilder und Text entstehen. Die Darstellung von Bildern in einem bestimmten Kontext obliegt alleine dem Kunden.
19.6. Wird Robin Julia Theis von Dritten aufgrund bearbeiteter Bilder, die der Kunde beigebracht hat, auf Unterlassung oder Schadensersatz in Anspruch genommen, stellt der Kunde Robin Julia Theis von der Haftung frei und erstattet Robin Julia Theis sämtliche zur Rechtsverteidigung entstandenen Aufwendungen. Der Vergütungsanspruch von Robin Julia Theis bleibt hiervon unberührt.
19.7. Für Schäden an Robin Julia Theis durch den Kunden überlassenen Unterlagen, insbesondere Lichtbildern, Filmen, Daten, etc., ist die Haftung von Robin Julia Theis auf den Materialwert der überlassenen Informationen beschränkt. Für den Verlust von Daten haftet Robin Julia Theis nur, wenn die Haftungsvoraussetzungen vorliegen und insoweit der Verlust durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen des Kunden nicht vermeidbar gewesen wäre.
19.8. Robin Julia Theis haftet nicht für die Verfügbarkeit oder korrekte Funktion von Infrastrukturen, Software oder Übertragungswegen des Internets, die nicht im Verantwortungsbereich von Robin Julia Theis liegen.
19.9. Sämtliche Ansprüche auf Mängelgewährleistung von Kaufleuten gegenüber Robin Julia Theis verjähren – außer bei Vorsatz – nach einem Zeitraum von einem Jahr, soweit keine kürzere gesetzliche Verjährungsfrist greift.
19.10. Sämtliche Ansprüche auf Mängelgewährleistung von Verbrauchern gegenüber Robin Julia Theis verjähren – außer bei Vorsatz – nach einem Zeitraum von zwei Jahren, soweit keine kürzere gesetzliche Verjährungsfrist greift.
19.11. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend für Mitarbeiter oder gesetzliche Vertreter von Robin Julia Theis sowie Dritten, die durch Robin Julia Theis eingeschaltet wurden.
20. Aufbewahrung der Negative und Haftung für Bilderqualität
20.1. Der Fotograf darf die Negative bis zu 3 Jahren aufbewahren, wenn er hierfür eine Einwilligung eingeholt hat. Im Anschluss daran ist er verpflichtet, diese unwiderruflich zu löschen.
20.2. Für Lichtbeständigkeit und die Qualität von Material haftet Robin Julia Theis nur in dem Rahmen, in dem der Hersteller eine entsprechende Garantie anbietet.
21. Schadensersatz und Vertragsstrafe
21.1. Für eine unterlassene oder falsche Urheberkennzeichnung oder eine falsche Platzierung der Kennzeichnung ist der Kunde verpflichtet, einen Aufschlag i.H.v. 100 % auf das vereinbarte Nutzungsentgelt bzw. ein übliches Nutzungsentgelt an Robin Julia Theis zu zahlen.
21.2. Vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche hat der Kunde, für jeden Fall der unerlaubten
(ohne schriftliche Zustimmung von Robin Julia Theis) Weitergabe an Dritte, unberechtigte Verfälschung und Bearbeitung Veröffentlichung, Nutzung des Bildmaterials durch den Kunden oder einen Dritten, eine Vertragsstrafe in Höhe des vierfachen der vereinbarten bzw. üblichen Nutzungsvergütung zu zahlen.
22. Salvatorische Klausel, Gerichtsstand und Erfüllungsort
22.1. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, so wird die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit der anderen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die unwirksame oder nicht durchsetzbare Bestimmung ist durch eine wirksame oder durchsetzbare Bestimmung als ersetzt anzusehen, die dem Zweck der unwirksamen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung am nächsten kommt.
22.2. Robin Julia Theis nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle teil.
22.3. Erfüllungsort ist Elsdorf. Sofern beide Parteien Kaufleute im Sinne des HGB sind, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Parteien Elsdorf.
22.4. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Privatrecht und des ins deutsche Recht übernommenen UN-Kaufrechts, wenn a) der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, oder b) der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem Staat hat, der nicht Mitglied der Europäischen Union ist.
22.5. Ist der Kunde Verbraucher i.S.d. § 13 BGB und hat seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem Mitgliedsland der Europäischen Union, gilt ebenfalls die Anwendbarkeit des deutschen Rechts, wobei zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, unberührt bleiben.